Corona-Sonderprogramm für Vereine
Der LSB informierte uns, dass bisher kaum Anträge von Vereinen vorliegen. Insgesamt wurden bisher nur ca. 300.000€ aus dem Förderprogramm abgerufen.
Wir bitten dringend alle Vereine, die in der Umfrage des LSB mögliche Verluste angegeben haben, Online einen Antrag über das LSB-Intranet zu stellen!!!
Das Land Niedersachsen stellt 2020 bis zu 7 Millionen Euro im Rahmen eines Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen bereit.
Die Antragsfrist endet am 30. September.
Gemeinnützige Sportorganisationen können eine Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen – in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung,
höchstens jedoch in Höhe von 50.000 Euro – erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind.
Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist allerdings nicht vorgesehen.
Eine Billigkeitsleistung setzt voraus, dass eine sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie und/oder zu der durch sie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlage besteht.
Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die COVID19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen,
weil die fortlaufenden Einnahmen (z. B. Mitgliedsbeiträge, Kursgebühren) voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Ausgaben (z. B. Personalausgaben, Mieten)
in drei aufeinanderfolgenden Monaten nach dem 16. 3. 2020 zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Hilfen ist zulässig, soweit dadurch keine Überkompensation eintritt
Die Einmalzahlung wird nachrangig zur Finanzhilfe des Landes, die der LSB im Rahmen des NSportFG erhält, gewährt.
https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp
Sperrung diverser Landkreishallen
Die Nutzung der Sporthallen, Lehrschwimmbäder inkl. der Nebenräume (Umkleiden, Duschen) für Unterrichts- und/oder Vereinssportzwecke ist grundsätzlich nur dann erlaubt/möglich,
wenn die Intensive Durchlüftung mit Außenluft gegeben ist. In den Absätzen des aktuellen Niedersächsischen Rahmen-Hygiene-Plans,
Stand vom 05.08.2020 sind in den Punkten 10.1 (mechanische Be- und Entlüftung) und 17.2 (Lüftungsmaßnahmen) die zulässigen Parameter beschrieben.
Derzeit sind die Wartungsfirmen für die Lüftungsanlagen beauftragt an den Landkreis Standorten und den Liegenschaften der Gemeinde Rosengarten zu überprüfen,
welche Anlagentypen eingesetzt werden, sowohl für die Hallen als auch für die Nebenräume. Lüftungsanlagen die im Umluftbetrieb arbeiten sind außer Betrieb zu nehmen.
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, Herrn Albrecht, am 25.08.2020, ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:
Bis zur endgültigen Prüfung der Lüftungsanlagen und der Prüfung ob ggf. eine Querlüftung der Sporthallen und der Nebenräume (Umkleiden/Duschen) durch zu öffnende Fenster oder Türen möglich ist,
werden diverse Sporthallen (siehe Auflistung) ab sofort bis voraussichtlich 30.08.2020, andere bis 06.09.2020 bzw. 13.09.2020 gesperrt.
Sollte bis dahin der Sachstand noch nicht abschließend geprüft sein, bleiben die Hallen auch darüber hinaus gesperrt.
Qualifix-Seminare
Wir bieten in unserer Sportregion zwei Online Seminare im Thema „Steuern und Finanzen“ an.
08.09.20, 18:00 Uhr
Baustein 1: Grundlagen der Gemeinnützigkeit & Vereinsbuchführung
Anmeldung: https://bildungsportal.lsb-niedersachsen.de/angebotssuche/angebot/kurs/detail/12756/
05.10.20, 18:00 Uhr
Baustein 2: Spenden, Sponsoring & Steuern im Verein
Anmeldung: https://bildungsportal.lsb-niedersachsen.de/angebotssuche/angebot/kurs/detail/12757/
Diese Veranstaltungen werden online-basiert als Online Seminaer durchgeführt. Voraussetzungen dafür sind ein internetverbundener PC mit funktionierender Webcam, Mikrofon sowie funktionierende Lautsprecher.
Meldeschluss ist jeweils 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Details und Zugangsdaten werden dann nach erfolgreicher Anmeldung verschickt.
Download:
Sportgeräteförderung
Der Kreissportbund Harburg-Land bezuschusst die Anschaffung von Sportgeräten auf der Grundlage seiner Richtlinie. Jeder Verein und Verband kann einen Antrag stellen. Der formlose Antrag ist bis zum 30. September 2020 in der KSB-Geschäftsstelle einzureichen. Bezuschusst werden auch Sportgeräte, die bereits in diesem Jahr angeschafft wurden.
Richtlinie zur Sportgeräteförderung
Video "Wie melde ich einen Sportunfall?"
Das neue Video "Wie melde ich einen Sportunfall?" auf dem YouTube-Kanal des LandesSportBundes Niedersachsen zeigt bei welchen Institutionen der Unfall gemeldet werden muss und wo die nötigen Informationen zu finden sind. Video
Sportivationstag 2020
Der Sportivationstag 2020 (Sportabzeichenfest für Kinder und Jugendliche mit und ohne geistige Behinderung) in Buchholz wird auf das Jahr 2021 verschoben.
Der neue Termin wird der 08. Juli 2021 sein.
Es werden wieder viele freiwillige Helfer benötigt. Bitte merkt euch den Termin vor und meldet euch, falls ihr uns unterstützen möchtet.
Erreichbarkeit der KSB-Geschäftsstelle
Der Telefonanschluss der KSB-Geschäftsstelle wird umgestellt. Es kann daher dazu kommen, dass die Geschäftsstelle zeitweise telefonisch nicht erreichbar ist. Bitte schickt uns bei Bedarf eine E-Mail.
„KSB Geschäftsstelle wieder für Publikumsverkehr geöffnet“
Wir freuen uns unsere Mitglieder wieder in der Geschäftsstelle begrüßen zu dürfen.
Bitte beachtet folgende Hinweise:
- wir bitten um telefonische Anmeldung unter 04171 – 60 40 09 vor dem Besuch
- nutzt ggf. das bereitgestellt Hände-Desinfektionsmittel im Eingangsbereich
- haltet jederzeit mind. 1,5 Meter Abstand von den Mitarbeitern
Termine
02.09.2020 – Vollversammlung der Sportjugend Harburg-Land
05.09.2020 – Lehrgang für Juleica-/ÜL-Verlängerung: Weg vom PC, raus in die Natur – abgesagt!
05.09.2020 – LSB-Rasenpflegeseminar
08.09.2020 – Qualifix „Steuern und Finanzen“
18.09.2020 – KSB Tag in Jesteburg
19.09.2020 – LSB-Rasenpflegeseminar
05.10.2020 – Qualifix „Steuern und Finanzen“
31.10.2020 – Lehrgang für ÜL: Spiele mit dem Ball für Kinder im Vorschulalter
Informationen zu den Terminen sind auf unserer Internetseite zu finden.
Aktuelle Informationen sind auf unserer Internetseite https://www.ksb-harburg-land.de/downloads
und auf der Internetseite des LandesSportBundes https://www.lsb-niedersachsen.de/
zu finden.
Außerdem steht die LSB-Hotline unter 0511-1268-210 für Fragen zur Verfügung.
Viele Grüße
Nicole Schuback
KSB-Geschäftsstelle
Rathausstraße 60, 21423 Winsen
Tel. 04171-600354, Fax. 04171-601925
Bitte aktualisieren Sie Ihre Vereinsdaten ganzjährig im LSB-Intranet!