Neue Corona Verordnung ab 01.12.2021 / Hygienekonzept Update!

Das Land Niedersachsen hat landesweit die Warnstufe 2 festgestellt.

 

Hier ist das Dokument zum Download:

 

Informationen zur Corona Pandemie

 

Angesichts der kreisweiten Corona-Inzidenz und der landesweiten Hospitalisierungszahlen über den Schwellenwerten gelten im Landkreis Harburg seit Mittwoch, 1. Dezember 2021, die Regeln der Warnstufe 2.

 

Für indoor-Sportangebote gilt die 2GPLUS-Regel sowie FFP2-Maskenpflicht (Ausnahme: bei der aktiven Sportausübung)
Auch für Sportler, die draußen trainieren, aber Innenbereiche wie Umkleiden oder Duschen nutzen wollen, gilt die „2GPLUS-Regel.

Findet ein Training ausschließlich draußen statt, gilt die 2G-Regel.

Es ist die Ausübung von kontaktfreien Sportarten sowie Kontaktsportarten in Gruppen zulässig.

Es gelten keine Obergrenzen für Gruppengrößen, allerdings ist im Rahmen des Hygienekonzeptes die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten weiterhin zu begrenzen und zu steuern.

 

Seit dem 04.12.2021 werden Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, nach einem Beschluss der Landesregierung von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen,

Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2Gplus-Regelungen gelten, befreit.

 

Die Niedersächsischen Landesregierung hat angekündigt, dass die Fortschreibung der Corona-Verordnung, die am 11. Dezember in Kraft tritt, Erleichterungen für den Hallensport vorsehen soll. Für den Hallensport ist beabsichtigt, bei einer Begrenzung auf 10 m² pro sporttreibende Person auf Tests zu verzichten, womit es beim Hallensport bei einer 2G Regelung verbleibt!

Bis Redaktionsschluss waren die genauen Vorgaben im Landkreis Harburg noch nicht veröffentlicht.

 

Was erlaubt ist im Landkreis Harburg findet ihr unter diesem Link

Corona – Landkreis Harburg – Was ist verboten – was ist erlaubt?

 

Bitte beachtet hierfür die Internetseite der niedersächsischen Landesregierung: Vorschriften der Landesregierung | Portal Niedersachsen

und weitere Informationen auf der Internetseite vom LandesSportBund Niedersachsen www.lsb-niedersachsen.de/sportbleibtstark

 

Was gilt für Übungsleiter im Sport?

Die sogenannten dienstleistenden Personen im Sportbereich oder den körpernahen Dienstleistungen sind nun auch in der Warnstufe 2 von der 2-G-Plus-Regel ausgenommen.

Das Land Niedersachsen hat die Corona-Verordnung entsprechend geändert.

Für dienstleistende Personen gilt damit weiter 3G, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen also geimpft oder genesen sein oder über einen aktuellen negativen Corona-Test verfügen. Diese Änderung betrifft beispielsweise alle Trainerinnen und Trainer/ Übungsleiterinnen und Übungs-leiter im Sportbereich, aber auch die Mitarbeiter*innen in Fitnessstudios und Schwimmanlagen

Ein ein Beschäftigungsverhältnis (Honorarverträge/ MiniJob) ist nicht mehr Voraussetzung, um diese als Arbeitnehmer*innen anzuerkennen. Für diese Übungsleiter*innen gilt die nach §28 des Infektionsschutzgesetzes betriebliche 3G-Regelung. Also dürfen auch ungeimpfte Übungsleiter*innen mit negativen Test Sportkurse geben.

                                                                             Hygienekonzept RWK und Training

 

Grundsätzlich sind folgende Grundsätze zu beachten, um die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen und die Sicherheit zu gewährleisten:

Aktuelle Corona-Regeln: Was ist verboten – was ist erlaubt?

Das Land Niedersachsen hat landesweit die Corona-Warnstufe 2 festgestellt.

Dadurch gelten folgende Vorgaben der
Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 01.12.2021 für unseren Sport:

 

Wettkämpfe und Training nur nach der 2 G+ Regel. Nur wer genesen (6 Monate) oder geimpft ist, darf teilnehmen.

Zusätzlich muss ein negativer Test nachgewiesen werden.

Einhaltung der gültigen Hygiene- und Infektionsschutzregeln. (A H A –, 1,5m Abstand)

Der ausrichtende Verein stellt Desinfektionsmittel zur Verfügung,

Tragen einer FFP2 Schutzmaske bei der Anmeldung, auf dem Weg zum Schießstand und wieder zum Sitzplatz ist vorgeschrieben.

Während des Wettkampfes kann die Schutzmaske abgenommen werden.

Der Aufenthaltsraum wird regelmäßig gelüftet

Die Kontakt Verfolgung wird durch die bestätigte Startzeit bzw. durch Führung von Teilnehmerlisten sichergestellt.

Wettkampf/Training Durchführung:

  1. Vor dem Start muss jeder Teilnehmer seine Hände desinfizieren.
  2. Genutzte Gewehre die übergeben werden, sind zu desinfizieren.
  3. Die Aufsichtsperson muss während des Schießdurchganges eine medizinische Schutzmaske tragen.

In Absprache mit den Sportleitern kann ein Wettkampf auch als Fernwettkampf durchgeführt werden,

um die Gesundheit der Teilnehmer zu schützen!

 

 

gez.: Eckhard Heinsen       Burkhard Beecken               Elsa von Rymon Lipinski

  Kreissportleiter LW          Kreissportleiter KW             RWK Leiterin