Mit der Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht hat das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz auch Änderungen für das Nationale Waffenregister (NWR2) beschlossen.
Diese treten mit den übrigen Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetz zum 01.09.2020 in Kraft.
Diese werden im Folgenden aufgeführt.
Entgegen dem Hinweis des DSB, sich frühzeitig um seine Erwerbs- und NWR -ID zu bemühen, empfehlen wir, sich nur bei Bedarf, etwa bei Waffenkauf oder -verkauf mit der Waffenbehörde in Verbindung zu setzen.
Nur dann wird es relevant, diese neuen Nummern zu kennen.
Aufgrund des Hinweises im Text des DSB laufen bei unseren Behörden die Telefone heiß!
Am besten geht es immern noch per E-Mail, z.B. hier für die Gemeinde Seevetal: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Jeder Waffen-Besitzer bekommt eine persönliche ID für das Nationale Waffenregister, eine NWR-ID. Dieser Nummer ist ein „P“ vorangestellt. Diese ID entspricht den Datenschutzrichtlinien, da sie verschlüsselt aus unterschiedlichen Daten generiert wird.
- Jeder Jäger und Sportschütze erhält zusätzlich eine Erwerbs-ID. Gekennzeichnet durch ein „E“. Die persönliche NWR- sowie die Erwerbs-ID werden vom Amt in die jeweilige Waffenbesitzkarte eingestempelt.
- Alle Schusswaffen und wesentlichen Waffenteile erhalten eine ID, diese wird durch ein „W“ bei Schusswaffen und ein „T“ bei wesentlichen Waffenteilen geführt. Das führende wesentliche Waffenteil bei Langwaffen ist das Gehäuse und bei Kurzwaffen das Griffstück. Weitere wesentliche Waffenteile sind u.a. der Lauf und der Verschluss bzw. Verschlusskopf.
- Alle NWR ID Nummern sind 21-stellig.
- Beim Ver-/Ankauf von Waffen müssen alle vorgenannten IDs des Käufers und Verkäufers bekannt sein. Sie sollten auf dem Kaufvertrag festgehalten werden.
- Bei einem längeren Verbleib der Waffe beim Büchsenmacher müssen die IDs bekannt sein und beim NWR gemeldet werden. Das übernimmt in der Regel der Büchsenmacher/Händler.
- Die An- und Abmeldefristen von Waffen belaufen sich nach wie vor auf 14 Tage.
- Zum Kaufen von Munition genügt nach wie vor der Jagdschein, die WBK mit eingetragenem Munitionserwerb oder der Munitionserwerbschein.
Der Deutsche Schützenbund empfiehlt allen Waffenbesitzern, ihre persönliche NWR- und die Erwerbs-ID bei der zuständigen Behörde frühzeitig abzufragen.
Am besten informieren Sie sich vorab, wie die zuständige Ordnungsbehörde das Verfahren zum Eintrag der IDs in die WBK vornehmen möchte.
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