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Jugendordnung des Schützenverbandes Nordheide und Elbmarsch e.V.

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Beschlossen beim Kreisjugendtag am 13. September 2008 in Stelle

 

                                        

§ 1 Namen und Mitgliedschaft

 

Zur Schützenjugend des Schützenverbandes Nordheide und Elbmarsch e.V. im Landesverband Hamburg und Umgegend e.V. gehören alle Jugendlichen der Mitgliedsvereine und ihre Jugendleiter.

 

In der Schützenjugend Nordheide und Elbmarsch sind männliche und weibliche Personen gleichberechtigt. Aus Gründen der Lesbarkeit wird in der Jugendordnung die weibliche Sprachform nicht durchgehend aufgeführt. Alle Funktionen sind jedoch in gleicher Weise für weibliche und männliche Personen anzuwenden.

 

 

§ 2 Zweck

 

Die Schützenjugend im Schützenverband Nordheide und Elbmarsch will

 

2.1 durch die Jugendarbeit jungen Menschen in den Mitgliedsvereinen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Wettkampf- und Breitensport zu treiben.

 

2.2 zur Persönlichkeitsbildung beitragen, Befähigung zum sozialen Verhalten fördern, das gesellschaftliche Engagement Sport treibender Jugendlicher anregen und in ihnen durch Begegnungen und Wettkämpfe mit anderen Jugendgruppen Bereitschaft zur Verständigung wecken.

 

2.3 in Zusammenarbeit mit Sportverbänden und Institutionen die Formen sportlicher Jugendarbeit weiterentwickeln, die Jugendarbeit der Mitgliedsvereine unterstützen und koordinieren, die gemeinsamen Interessen der Schützenjugend in sportlichen und allgemeinen Jugendfragen vertreten und jugend- und gesellschaftspolitisch wirken.

 

 

§ 3 Grundsätze

 

3.1 Die Schützenjugend Nordheide und Elbmarsch  führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung des Schützenverbandes Nordheide und Elbmarsch  und ihrer Jugendordnung selbständig und entscheidet über die ihr zufließenden Mittel.

 

3.2 Sie bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.

 

3.3 Sie ist parteipolitisch neutral. Sie tritt für religiöse und weltanschauliche Toleranz ein.

 

3.4 Die Jugendarbeit folgt einem ganzheitlichen Bildungsansatz und lässt sich charakterisieren u. a. durch spielerische und sportliche Vielfalt, Geselligkeit, Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitverantwortung, Spaß und Kreativität.

 

 

§ 4 Organe

 

Organe der Schützenjugend im Schützenverband Nordheide und Elbmarsch sind:

 

a) die Jugend-Delegiertenversammlung

 

b) der Jugendvorstand

 

c) der Jugendausschuss

 

 

§ 5 Jugend-Delegiertenversammlung

 

5.1 Es gibt ordentliche und außerordentliche Jugend-Delegiertenversammlungen. Die ordentlichen Jugend-Delegiertenversammlungen finden alle zwei Jahre statt.

 

Die außerordentliche Jugend-Delegiertenversammlung findet nach Bedarf statt. Auf Antrag von mindestens 25% der  Mitgliedsvereine oder aufgrund eines mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschlusses des Jugendvorstandes ist eine außerordentliche Jugend-Delegiertenversammlung einzuberufen.

 

5.2 Die Jugend-Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der Schützenjugend Nordheide und Elbmarsch.

 

5.3 Die Jugend-Delegiertenversammlung setzt sich aus dem Jugendvorstand, Jugendausschuss und den Delegierten der Jugendgruppen der Mitgliedsvereine des Schützenverbandes Nordheide und Elbmarsch e.V.  zusammen

 

5.4 Die Jugendgruppen der Mitgliedsvereine entsenden in die Jugend-Delegiertenversammlung entsprechend der Anzahl ihrer jugendlichen Mitglieder bis zu 20 Jahren

 

bis zu 10 Mitglieder 2 Delegierte;

 

für jede weiteren angefangenen 10 Mitglieder je einen weiteren Delegierten.

 

Jeder Mitgliedsverein entsendet mindestens einen Delegierten bis 20 Jahre und den Vereinsjugendleiter oder Stellvertreter, um stimmberechtigt zu sein.

 

5.5  Jeder Delegierte und jedes Mitglied des Jugendvorstandes und des Jugendausschusses hat eine Stimme.

 

5.6 Stimmübertragung auf einen anderen Mitgliedsverein ist nicht zulässig.

 

5.7 Die Delegierten für die Jugend-Delegiertenversammlung werden von den Jugendgruppen der Mitgliedsvereine benannt und sind schriftlich dem Kreisjugendleiter des Schützenverbandes Nordheide und Elbmarsch spätestens 8 Tage vor Beginn des Jugendtages zu melden.

 

5.8 Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

 

5.9 Anträge zur Jugend-Delegiertenversammlung können von den Organen und den Mitgliedsvereinen gestellt werden. Sie müssen mindestens 4 Wochen vor der Jugend-Delegiertenversammlung schriftlich beim Kreisjugendleiter des Schützenverbandes Nordheide und Elbmarsch e.V. vorliegen. Er teilt diese dem Jugendvorstand unverzüglich mit. Dringlichkeitsanträge können nur behandelt werden, wenn die Jugend-Delegiertenversammlung mit einfacher Mehrheit die Dringlichkeit anerkennt. Anträge auf Änderung der Jugendordnung können als Dringlichkeitsanträge nicht eingebracht werden.

 

 

§ 6 Aufgaben

 

6.1 Die Aufgaben der Jugend-Delegiertenversammlung sind insbesondere:

 

a) Erarbeitung von Richtlinien in der Jugendarbeit.

 

b) Beratung grundsätzlicher Angelegenheiten.

 

c) Entgegennahme der Berichte des Jugendvorstandes.

 

d) Entlastung des Jugendvorstandes.

 

e) Wahl des Kreisjugendleiters. Der Kreisjugendleiter hat Sitz und Stimme im Präsidium, und Sportkommission des Schützenverbandes Nordheide und Elbmarsch. Die Wahl erfordert eine Bestätigung durch die nachfolgende Delegiertentagung des Schützenverbandes Nordheide und Elbmarsch e.V.

 

f) Wahl des stellv. Kreisjugendleiters. Der Stellvertreter hat einen Sitz im Gesamtvorstand und in der Sportkommission des Schützenverbandes Nordheide und Elbmarsch. Die Wahl erfordert eine Bestätigung durch den Gesamtvorstand des Schützenverbandes Nordheide und Elbmarsch e.V.

 

 

g) Wahl des Kreisjugendsprechers, der Kreisjugendsprecherin und deren Stellvertreter.

 

h) Wahl von maximal vier Personen für besondere Aufgaben in den Jugendvorstand.

 

j) Änderung der Jugendordnung.

 

k) Beschlussfassung über vorliegende Anträge.

 

 

6.2 Das passive Wahlrecht gilt für den Kreisjugendleiter und seinen Stellvertreter ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, für die Kreisjugendsprecher die weiteren Personen des JV ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und für die stellvertretenden Kreisjugendsprecher ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

 

 

§ 7 Jugendvorstand

 

7.1 Der Vorstand setzt sich aus dem Kreisjugendleiter, dem Stellvertretenden Kreisjugendleiter, den  maximal vier gewählten Personen mit besonderer Aufgabenstellung, dem Kreisjugendsprecher, der Kreisjugendsprecherin und deren Stellvertretern  zusammen.

 

7.2 Der Kreisjugendleiter, dessen Stellvertreter und die Vorstandsmitglieder für  besondere Aufgabenstellung werden von der Jugend-Delegiertenversammlung auf 4 gewählt. Die Kreisjugendsprecher und deren Stellvertreter werden alle 2 Jahre gewählt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Kreisjugendsprechers rückt der Stellvertreter nach.

 

Wählbar als Kreisjugendsprecher oder Stellvertreter ist, wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

7.3 Der Jugendvorstand beruft drei Vereinsjugendleiter in den Jugendausschuss.

 

7.4 Der Jugendvorstand ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Schützenverbandes Nordheide und Elbmarsch e.V.

 

 

 

7.5 Der Kreisjugendleiter als Vorsitzender des Jugendvorstandes vertritt die Interessen der Schützenjugend des Schützenverbandes Nordheide und Elbmarsch e.V. nach innen und außen.

 

7.6 Der Jugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung und der Jugendordnung des Schützenverbandes Nordheide und Elbmarsch e.V. sowie der Beschlüsse der Jugend-Delegiertenversammlung und des Jugendausschusses.

 

7.7 Sitzungen des Jugendvorstandes finden nach Bedarf statt, mindestens aber zweimal im Jahr.

 

7.8 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

 

 

§ 8 Jugendausschuss

 

8.1 Der Jugendausschuss setzt sich aus den Mitgliedern des Jugendvorstandes, drei Vereinsjugendleitern, dem Kreis-Ausbildungsleiter und einem Sportabzeichenbeauftragten zusammen.

 

8.1 Die Vereinsjugendleiter werden vom Jugendvorstand für den Zeitraum von zwei Jahren in den Jugendausschuss berufen.

 

8.2 Der Kreis-Ausbildungsleiter des Schützenverbandes Nordheide und Elbmarsch e.V. ist stimmberechtigtes Mitglied des Jugendausschusses.

 

8.3 Der Jugendausschuss beruft einen Sportabzeichenbeauftragten. Er ist im Jugendausschuss stimmberechtigt.

 

 

§ 9 ad-hoc-Ausschüsse und Arbeitskreise

 

9.1 Jugendausschuss oder Jugendvorstand können zur Erledigung zeitlich begrenzter Aufgaben ad-hoc-Ausschüsse berufen. Deren Tätigkeit endet mit der Erledigung des jeweiligen Auftrages.

 

9.2 Zur Wahrnehmung von längerfristigen Anliegen können Arbeitskreise eingesetzt werden.

  

 

§ 10 Änderungen der Jugendordnung

Änderungen zur Jugendordnung können nur von der Ordentlichen oder Außerordentlichen Jugend-Delegiertenversammlung beschlossen werden. Änderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens zweidrittel der anwesenden Stimmberechtigten.

 

Schützenverband Nordheide & Elbmarsch - www.schuetzenverband.de